Vorwort
Der erste Teil der Reihe ‘Prüfe es nach’ war in kurzer Zeit ausverkauft. Im allgemeinen hat man ihn sehr geschätzt. Ich empfing nur wenige negative Reaktionen. In diesen vermisste ich jedoch eine deutlich Widerlegung anhand der Schrift. Wohl fragte man sich, wie ich zu dem Befehl des Herrn in 2. Tim. 2,19 stand: ‘Ein jeder, der den Namen des Herrn nennt stehe ab von der Ungerechtigkeit.’ – wobei man diesen Text mehr oder weniger als Basis nimmt, um jedem, der mit dem einen oder anderen kirchlichen System verbunden ist, die Teilnahme am Abendmahl zu verweigern. Nun, diese Anweisung des Herrn in 2. Tim. 2,19 taste ich absolut nicht an, aber ich möchte diesem Vers dennoch die Bedeutung geben, die er dem Zusammenhang zufolge hat. Das ist jedoch nicht mir ein paar Worten gesagt, weshalb ich in Teil 1 angekündigt habe (siehe Seite 15), eine Anzahl Texte, die sich mit dem Thema beschäftigen, in einem separaten Heft zu behandeln.
In verschiedenen ‘Versammlungen’ ist dieses Heft in speziell dafür einberufenen Zusammenkünften besprochen und überprüft worden. Das war genau meine Absicht, und ich hoffe, dass dasselbe auch mit dem zweiten Teil geschieht. Und das um so mehr, weil das Thema sensibler ist als die Frage der Zulassung zum Abendmahl. ‹ber das Anerkennen von Versammlungsbeschlüssen bestehen nämlich unterschiedliche Meinungen. Meine eigene Meinung darüber habe ich beigefügt und dies meiner ‹berzeugung nach mehr in ‹bereinstimmung mit der Schrift. Ob dies wirklich so ist, überlasse ich gerne der Beurteilung des Lesers. Aber man möge das wirklich anhand der Schrift beurteilen und sich nicht einfach auf die Aussage zurückziehen: ‘Dies ist ein offener oder unabhängiger Standpunkt.’ Dann nämlich müssen wir erst einmal gut definieren, was wir unter einem ‘offenen’ oder ‘unabhängigen’ Standpunkt verstehen.
Für den, der etwas Anderes erwartet: dieses Heft ist nicht eine ausführliche Abhandlung über den Begriff ‘Zucht’. Es geht hauptsächlich um das Anerkennen von Beschlüssen, über ‘Ausschlüsse’, und das in Verbindung mit dem Verhalten der ‘Versammlungen’ untereinander.
Einleitung
Abendmahl
In Teil 1 dieser Serie haben wir uns mit der Frage beschäftigt, mit wem wir das Abendmahl feiern. Der Ausdruck Tisch des Herrn ist ausserhalb der Betrachtung gelassen worden und darüber möchte ich in diesem Heft etwas sagen. In der Tat beziehen sich beide Ausdrücke auf dieselbe Sache, aber sie beleuchten unterschiedliche Aspekte. Bei dem ‘Abendmahl des Herrn’ liegt der Akzent vor allem auf der Handlung des Essens, auf dem, was wir zu essen bekommen, und auf Ihm, der uns die Mahlzeit gibt. Bei dem Ausdruck ‘Tisch des Herrn’ denken wir daran, dass bei dieser Mahlzeit Christus der Gastherr ist und dass es an Seinem Tisch so zugehen muss, wie er es wünscht.
Die Unterweisung über das Abendmahl in 1. Kor. 11,20-34 legt den Schwerpunkt auf die persönliche Verantwortung eines Jeden, der an der Mahlzeit teilnimmt. Der Gebrauch des Wortes ‘wer’ und ‘er’ deutet das an. Jeder für sich muss sich bewusst sein, dass das Abendmahl nicht eine Mahlzeit ist, um den Bauch zu füllen und sich zum Genuss zu betrinken.
Unwürdiglich essen
Gemäss der Wiedergabe dieser Verse in der nicht revidierten Elberfelder ‹bersetzung (im Original: Statenvertaling / Anmerkung des ‹bersetzers) werden wir gewarnt, nicht ‘unwürdiglich’ von dem Brot zu essen und von dem Wein zu trinken. Diese Worte lassen diverse Christen davor zurückschrecken, am Abendmahl teilzunehmen. Man fragt sich nämlich, ob man würdig ist, am Mahl des Herrn teilzunehmen; aber jeder, der an Jesus Christus glaubt, ist von Gott würdig gemacht worden, dies zu tun. Brot und Wein sprechen von dem Werk, dass der Herr Jesus auf Golgatha vollbracht hat, weswegen jeder Gläubige durch Ihn würdig gemacht ist, von dem Brot zu essen und von dem Wein zu trinken. Dies ist ein grosses Vorrecht, und es ist gleichzeitig der Wunsch unseres Heilands, dass wir dieses Mahl zu seinem Gedächtnis feiern.
Das Wort, das durch die nicht revidierte Elberfelder ‹bersetzung (i. O.: Statenvertaling / A.d.‹.) mit ‘unwürdiglich’ wiedergegeben wird, bedeutet nicht, unwürdig zu sein, sondern in unwürdiger Weise am Abendmahl teilzunehmen. Jeder, der dieses Mahl missbraucht, um sich selbst daran gütlich zu tun, isst und trinkt in unwürdiger Weise und zieht sich persönlich Gottes Gericht zu. Er isst und trinkt sich selbst Gericht.
Ein jeder prüfe sich selbst
Das persönliche Element in diesem Teil geht auch aus dem Ausdruck ‘ein jeder prüfe sich selbst’ hervor. Manchmal wird dieser Text so ausgelegt, dass jeder für sich selbst entscheiden muss, ob er am Abendmahl teilnehmen kann oder nicht und dass jemand anders damit nichts zu tun hat; wir sollten nicht übereinander urteilen. Wenn man die gemeinsame Verantwortung damit auch nicht ausschaltet, so schwächt man sie mit dieser Auffassung doch sehr stark ab. Aus 1. Kor. 5 wird jedoch deutlich, dass wir die Befugnis und sogar die Pflicht haben, diejenigen, ‘die drinnen sind’, zu beurteilen und sie nötigenfalls aus der Mitte wegzutun.
Um einem Missverständnis vorzubeugen: Es geht in diesem Abschnitt also nicht um das Unwürdigsein der teilnehmenden Person; aber das bedeutet nicht, dass wir uns nicht fragen müssen, ob unser geistlicher Zustand in einem bestimmten Moment nicht so sein kann, dass wir diesmal nicht an der Abendmahlsfeier teilnehmen können. So hörte ich von einem Ehepaar, das auf dem Weg zur Zusammenkunft einen heftigen Streit bekam. Die Gemüter liefen heiss, und Mann und Frau fühlten beide, dass sie so nicht am Abendmahl teilnehmen konnten. Dies musste erst gut und ruhig geklärt werden. Ich kann mir das lebhaft vorstellen, aber die Situation hat eigentlich mehr mit Matt. 5,23 und 24 zu tun als mit 1. Kor. 11,27.
Der Tisch des Herrn
Bei dem Ausdruck ‘Tisch des Herrn’ müssen wir natürlich nicht an den materiellen Tisch denken, auf dem das Brot und der Wein stehen. Es ist ein immaterieller Begriff. Es gibt Ausleger, die diesen Begriff abstrakt machen: Der Tisch des Herrn soll ein geistlicher Tisch sein und auf alle die Segnungen, die jeder Gläubige aus dem Himmel empfängt, hinweisen. Für sich selbst ist das nicht ein unannehmbarer Gedanke (vgl. Ps. 23,5), wenn wir nur das Teilnehmen am Abendmahl nicht davon loslösen. Es gibt nämlich deutliche Hinweise darauf, dass wir beide Dinge miteinander in Verbindung bringen müssen. Erstens sehen wir, dass es in 1. Kor. 10,14-17 um den Kelch und das Brot geht, die beim Abendmahl verwendet werden. In Vers 21 wird in demselben Zusammenhang über das Trinken aus dem Kelch des Herrn und das Teilnehmen am Tisch des Herrn gesprochen. Abendmahl feiern und am Tisch des Herrn teilnehmen sind daher eng miteinander verbunden. Ausserdem: Genauso wie das Trinken des Kelches eine bestimmte Handlung ist, die wir hier auf der Erde ausführen, so ist auch das Teilnehmen am Tisch des Herrn eine Handlung, die wir hier auf der Erde ausführen. Auch der (kontrastbildende) Vergleich zwischen dem Teilnehmen am Tisch des Herrn und dem Teilnehmen am Tisch der Dämonen unterstützt diesen Gedanken. Letzteres ist nämlich nicht von dem heidnischen Kult rund um den Götzenaltar losgelöst zu sehen. So darf das Abendmahlfeiern nicht von der Teilnahme am Tisch des Herrn losgelöst werden. Wir könnten es so sagen: Die Teilnahme am Tisch des Herrn wird beim Feiern des Abendmahls sehr explizit deutlich.
Wir begegnen dem Ausdruck ‘Tisch des Herrn’ bereits im alten Testament und zwar in Mal. 1,7 und Hes. 41,22. An beiden Stellen bezieht sich dieser Ausdruck unübersehbar auf den Altar des Herrn, auf dem die Opfer dargebracht werden; Siehe vor allem Mal. 1,8 und 13. Der vorherrschende Gedanke dabei ist, dass der Herr seinen Teil bekommt. Aber von diesen Opfern durften, was das Friedensopfer betrifft, auch alle Israeliten essen; von allen anderen (ausser dem Brandopfer) bekamen lediglich die Priester einen Anteil. Auch hier können wir an einen grösseren Bezug denken. Das kann aus dem Ausdruck ‘die Gabe für ihn’ und ‘seine Speise kann verächtlich behandelt werden’ (Mal. 1,7.12) entnommen werden. Klar und deutlich will Israel sagen, dass der Dienst für Gott im weitesten Sinn, also nicht nur der Opferdienst auf dem Altar, eine wertlose Beschäftigung ist und nichts bringt. In Mal. 2,2 wird dann auch gesagt, dass der Herr ihre Segnungen, die als die Speise, die der Gottesdienst hervorbringt, gesehen werden, sich in einen Fluch verwandelt. Dass sie mit dem Ehren Gottes nicht ernst machen, kommt sehr stark in der Tatsache zum Ausdruck, dass sie Ihm wertlose Opfer bringen (vlg. Hagg. 2,16.20).
Du tust es nicht für dich allein
Das Wichtige des Vorhergehenden ist dreierlei: Erstens müssen wir bedenken, dass ’teilnehmen am Abendmahl’ und ’teilnehmen am Tisch des Herrn’ nicht etwas ist, das man für sich allein tut. Es ist eine Handlung, die man mit anderen ausübt. Das ist ein tröstender, ermutigender und glaubensstärkender Gedanke. Man braucht es nicht allein zu tun. Zusammen, in Gemeinschaft mit anderen… Ist das nicht etwas Grossartiges? Wir sind zur Ehre Gottes und des Herrn Jesus, aber wir erquicken auch einander.
Zweitens jedoch gilt, dass wenn man etwas zusammen tut, man auch Verantwortung füreinander trägt. Es ist wichtig, mit wem man das Abendmahl feiert, mit wem man dem Sitzen-am-Tisch-des-Herrn Ausdruck verleiht (siehe Teil 1 dieser Reihe).
Damit verbunden ist der dritte Punkt, und das ist der wichtigste: Es geht nämlich um das Abendmahl des Herrn, es geht um den Tisch des Herrn. Und bei allem, was den Herrn betrifft, haben wir es mit Heiligkeit zu tun. Das für sich selbst genommen sagt bereits genug aus. Aber da ist noch eine Verbindung zu legen: der Ausdruck ‘Tisch des Herrn’ verweist uns auf den Begriff ‘Haus Gottes’, wie der Ausdruck ‘Altar’ in Israel verbunden war mit dem Begriff ‘Stiftshütte’ oder ‘Tempel’. Und die Schrift verbindet mit dem Begriff ‘Haus’ ausdrücklich den Gedanken von Heiligkeit. Das folgt aus Ps. 93,5, wo wir lesen ‘(…) Deinem Haus geziemt Heiligkeit, HERR, für alle Zeiten.’ Wir müssen also Rechnung halten mit der Heiligkeit des Herrn und mit allem, was dem Herrn gehört. Israel tat das nicht, und so kommt es, dass in Mal. 2,12 steht, dass sie den Tisch des Herrn entheiligten.
‘Heilig’ bedeutet unter anderem ‘erhaben’, ‘abgesondert’ (siehe F. J. Pop, Biblische Wörter und ihr Geheimnis, Band 1 Seite 88). ‘Heilig’ beinhaltet Absonderung vom Bösen, aber ist nicht dasselbe wie Absonderung. ‘Heilig’ bezieht sich auf jemand von ganz anderer Wesensart. Gott ist heilig, und das ist eine Wesensart Gottes. Israel trug der Erhabenheit nicht Rechnung. Mit ihrer aufsässigen Rede entheiligten sie den Tisch des Herrn, das heisst: sie rechneten nicht mit der Heiligkeit des Tisches.
So wie Israel mit der Heiligkeit Gottes hätte rechnen müssen, so haben wir bei unserem ganzen christlichen Dienst sowohl persönlich als auch gemeinsam mit der Heiligkeit Gottes zu rechnen. Das bringt uns zum Begriff Zucht. Es wird sicher wichtig sein, das persönliche Element zu beleuchten, aber in diesem Text geht es mir um den gemeinschaftlichen Aspekt der Zuchtausübung.
Was ist Zucht?
Das Wort ‘Zucht’ kommt von dem Wort ‘ziehen’. Es geht dabei um das Ziehen in die richtige Richtung. Im allgemeinen Sinn kann man es wiedergeben mit ‘erziehen’. Im Buch der Sprüche begegnen wir dem Wort ‘Zucht’ ziemlich häufig, weil in diesem Buch viel über die Erziehung des Menschen steht. Auch Jeremia lässt sich nicht unbezeugt (siehe Jer. 2,30; 5,3; 7,27; 17,23; 32,33; 35,13).
Im Neuen Testament begegnen wir dem Wort ‘züchtigen’ in 1. Kor. 11,32 und in 2. Kor. 6,9. Es ist dort die ‹bersetzung des griechischen Wortes paideuo, welches bedeutet ‘sich mit einem Kind beschäftigen’ oder eben ‘erziehen’. Darüber hinaus sei angemerkt, dass das hebräische Grundwort ebenso mit ‘erziehen’ wiedergegeben werden kann.
Positiv oder negativ
Der Begriff ‘Zucht’ hat in unseren Ohren oftmals nur eine negative Bedeutung. Wir setzen es beinahe gleich mit ‘Strafe’. Ursprünglich hatte es jedoch sowohl einen positiven als auch einen negativen Sinn. Es bedeutete: jemand auf dem guten Weg leiten, ihm positive Anweisungen für sein Verhalten geben. Wenn sich jemand nicht daran hält, kommt die negative Seite an die Reihe, nämlich ihn zu korrigieren, zu ermahnen, zu bestrafen.
Es ist gut, den positiven Grundton festzuhalten: leiten auf dem guten Weg. Auch müssen wir gut bedenken, dass das Ziel der Zucht stets positiv ist, nämlich zurechtzubringen, zum Guten zu leiten (siehe Hebr. 12,10). Es ist äusserst wichtig, dies bei der Ausübung von Zucht in der Gemeinde zu bedenken.
Die Notwendigkeit von Zucht
Aber wir sprechen nun im folgenden über Zucht in dem Sinn von Korrektur. Diese Zucht wäre in der Gemeinde unnötig, wenn wir alle vollkommene Christen wären. In gewisser Hinsicht sind wird vollkommen, nämlich in Christus. In Ihm sieht Gott uns an. Im Hinblick auf unsere Stellung als wiedergeborene Menschen lesen wir im ersten Brief des Johannes, dass wir nicht sündigen, ja sogar nicht sündigen können (1. Joh. 3,9; 5,18). Wir haben jedoch das Fleisch noch bei uns, und das kann uns sehr wohl zur Sünde verleiten. Darum schreibt derselbe Apostel: ‘Ich schreibe Euch diese Dinge, damit ihr nicht sündigt’, und er fährt fort: ‘Wenn jemand sündigt, wir haben einen Sachwalter beim Vater, Jesus Christus, den Gerechten’ (1. Joh. 2,1.2). Wir brauchen daher nicht zu sündigen, aber wir können es wohl noch. Das erklärt die Notwendigkeit von Zucht, gesehen als Korrektur. Hinzu kommt natürlich, dass Gott heilig ist, und das beinhaltet, dass Sünde von Gott nicht toleriert werden kann, sie ist im Widerspruch zu seinem Wesen. Wenn Gott jedoch züchtigt, dann tut er es nicht nur als ein Gott, der über das Böse zürnt, sondern auch als ein Gott der Liebe, der den ‹beltäter zurechtbringen möchte (siehe Hebr. 12,4-11). Gottes Zorn steht nicht im Gegensatz zu seiner Liebe, sondern in seinem Zorn kommt auch seine Liebe zum Vorschein.
Arten der Zucht
Wie gesagt ist es schade, dass das Wort ‘Zucht’ solch einen überwiegend negativen Inhalt bekommen hat. Es ist ebenso schade, dass für viele der Begriff ‘Gemeindezucht’ nur eine Bedeutung hat, nämlich ‘wegtun aus der Gemeinde’ oder auch ‘ausschliessen’. Es ist nicht so lang her, dass in einem Schreiben von einer ‘leichten Form der Zucht’ gesprochen wurde. Daraufhin wurde ich von einem Gläubigen angerufen, der sagte: ‘Was ist das für eine seltsame Formulierung; es gibt doch nur eine Form der Zucht: ‘Ausschluss’ss’! Glücklicherweise liess er sich korrigieren, aber seine Reaktion war dennoch typisch. Die Bibel kennt nämlich diverse Arten der Zuchthandlung, wie zum Beispiel: Ermahnung, Bestrafung, Entzug, Bezeichnung, Verwerfung. Wenn alle Zucht keine Wirkung zeigt, bleibt nur noch eine Handlung übrig, nämlich die Person als eine(n) Böse(n) aus der Mitte wegzutun (1.†Kor. 5,13).
Eine geistliche Todesstrafe
Mit allem Nachdruck möcht ich hervorheben, dass dieses ‘den Bösen aus der Mitte der Gemeinde wegtun’ die allerletzte Handlung ist, zu der wir übergehen. Eigentlich ist es keine Zuchthandlung, denn wie oben gesagt zeigt diese Tat, dass alle anderen Versuche, die Person zurückzubringen, vergeblich gewesen sind. Es bleibt der Gemeinde nichts anderes übrig, als die Person ‘wegzutun’. Dennoch steckt ein positives Element darin, denn 1. Kor. 5,5 endet mit den Worten ‘auf das der Geist gerettet werden am Tag des Herrn’. Die Gemeinde kann weiter nichts mehr tun und auch Paulus nicht. Was ihr irdisches Leben betrifft, war die Person von dem Moment an für den Herrn verloren, aber der Herr kann diese letzte Massnahme gebrauchen, um ihr den Ernst ihrer Bosheit bewusst zu machen, so dass sie zur Einsicht kommt. Paulus denkt schlussendlich an die Rettung dieses Sünders, den er für sich selbst Satan übergeben hat. Bei Gott ist glücklicherweise immer Wiederherstellung möglich.
Der Ernst dieser Handlung, die wir der Einfachheit halber ‘Ausschluss’ nennen, wird aus den Worten deutlich, mit denen 1. Kor. 5 endet: ‘Tut den Bösen von euch selbst hinaus’.
Dieser Ausdruck läuft sozusagen parallel mit dem Ausspruch des Alten Testaments: ‘Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen’, dem wir in 5. Mo. 13,5; 17,7.12; 19,19; 21,21; 22,21.22.24 und 24,7 begegnen. In all diesen Fällen wird unter den Israeliten die Todesstrafe durchgeführt. Gemäss 5. Mo. 17,2-7 musste grosse Sorgfalt angewandt werden, bevor man zu solch einer ernsten Massnahme übergehen konnte. Hieraus lernen wir, dass ‘Ausschluss’ durch die Gemeinde auch mit grösster Sorgfalt geschehen muss und nur auf Tatbestände angewendet werden darf, die mit den Fällen, in denen gemäss 5. Mose die Todesstrafe verhängt werden musste, auf vergleichbarem Niveau liegen. Höchst ernste Situationen also, die beinhalten, dass der Betroffene alle Möglichkeiten, inmitten des Volkes Gottes weiterzuleben, verspielt hat. Diese ‹berlegung muss uns dazu bringen, mit der Anwendung dieser allerletzten Massnahme äusserst vorsichtig zu sein.
Diejenigen, die die Beschuldigung vorbringen oder durch Besuche und Berichterstattung den Grund für einen Ausschluss in die Mitte der Brüder und Schwestern bringen, stehen mit denen auf gleicher Stufe, die in vergleichbarem Fall in Israel den ersten Stein aufnehmen mussten, um einen solchen zu steinigen. Im Falle eines unrechten Beschlusses waren solche Israeliten in der Tat des Totschlags schuldig! Da bedeutet für uns doch sicher, dass jene, die einen Zuchtfall unter die Gläubigen bringen, und die Brüder, die diesen Fall behandeln, eine äusserst schwere Verantwortung tragen.
Eine Angelegenheit der örtlichen Gemeinde
Aus 1. Kor. 5 wird sehr deutlich, dass ‘Ausschluss’ eine Angelegenheit der örtlichen Gemeinde ist. Paulus gibt nämlich an, was er für sich selbst beschlossen hat, und mit apostolischer Autorität konnte er mitteilen, was die Gemeinde zu tun hatte; aber das Hinaustun selbst ist eine Angelegenheit der Gemeinde in Korinth, wie aus Vers 13 deutlich wird. Die örtliche Gemeinde hat die Autorität und die Verantwortung, einen Bösen aus ihrer Mitte hinauszutun. Andere Gemeinden haben sich da nicht einzumischen. Wir schaudern vor dem Begriff ‘gemeindliche Unabhängigkeit’, aber hier haben wir nun ein deutliches Beispiel für gemeindliche Unabhängigkeit, oder wenn man will: gemeindlicher Selbständigkeit oder Autonomie. Die Schrift kennt nämlich kein autoritatives Organ, das über der/den örtlichen Gemeinde(n) steht und das sich mit Zuchthandlungen in diversen Gemeinden beschäftigen muss oder dem gegenüber die örtliche Gemeinde für ihr Bekenntnis Rechenschaft ablegen muss. Das Einsetzen einer ‘höheren Gemeinde’, Klasse, Synode und dergleichen findet nicht die geringste Basis in Gottes Wort. Das Organ mit der höchsten Autorität nach der Zeit der Apostel ist die örtliche Gemeinde auf ihrem Gebiet. Das bedeutet nicht, dass eine Gemeinde beschliessen kann, was sie selbst will. Sie ist nämlich Christus als ihrem Herrn und Gottes Wort unterworfen. In diesem Sinn ist die örtliche Gemeinde also nicht unabhängig oder selbständig.
Die Tatsache, dass die Massnahme des ‘aus der Mitte Hinaustuns’ stets und nur durch die örtliche Gemeinde durchgeführt wird, bedeutet, dass sie, und sie allein, die Verantwortung für diese Tat trägt. Andere Gemeinden tragen die Verantwortung nicht, denn dann müssten sie beim Zustandekommen des Beschlusses mit einbezogen sein. Die Bibel gibt hierzu jedoch keine einzige Anweisung; darüber hinaus ist es auch praktisch undurchführbar. Wie will man alle Gemeinden auf der ganzen Welt in solch einer örtlichen Angelegenheit mitbeurteilen und mitbeschliessen lassen?
Hier gilt dasselbe wie bei der Frage nach der Selbständigkeit des Knechts von seinem Herrn. Von ihm gilt: ‘Jeder Knecht steht oder fällt seinem eigenen Herrn.’ Andere Gläubige haben über den Ruf und die Aufgabe des Knechts nicht zu urteilen. Das bedeutet jedoch nicht, dass ein Knecht die Meinung der anderen, vor allem die der Gläubigen, mit denen der sich örtlich versammelt, nicht in die ‹berlegungen einbeziehen soll. So schuldet auch, was das Fassen von Beschlüssen betrifft, jede örtliche Gemeinde lediglich ihrem Herrn Verantwortung. Aber wenn man erwartet, dass Gemeinden an anderen Orten den gefassten Beschluss respektieren, dann darf bei der Beschlussfassung die ‹berlegung, ob man in anderen Gemeinden auch solch einen Beschluss fassen würde, wohl eine Rolle spielen. Die Versammlungen tragen also keine Verantwortung für das Zustandekommen eines Beschlusses in einer anderen Versammlung, aber sie haben wohl eine bestimmte Verantwortung, die auf dem Gebiet der Anerkennung dieses Beschlusses liegt. Einige Ausleger formulieren das so: Anerkennen und damit aus. Aber wenn nun jede örtliche Gemeinde unabhängig von anderen Gemeinden einen Beschluss fassen kann, ist es dann nicht seltsam, dass alle anderen Gemeinden vollkommen abhängig sein sollen, was das Anerkennen des Beschlusses betrifftss Sind sie, was das betrifft, ‘mundtot’, und haben sie sklavisch anzunehmen, was woanders beschlossen wird? Wenn ein Ausschluss sich nach Untersuchung als unrechtmässig erweist, müssen sie dann ein zu unrecht getroffenes ‘Todesurteil’ akzeptieren? Mit dieser Frage wollen wir uns nun beschäftigen.
Anerkennung durch andere Gemeinden
Anerkennen, ja natürlich
Meine letzte Bemerkung könnte den Gedanken erwecken, dass wir einen Versammlungsbeschluss nicht so ernst nehmen sollten. Dass möchte ich damit nicht sagen. Normalerweise sollen wir einen Versammlungsbeschluss anerkennen, denn wir gehen davon aus, dass Gläubige, die sich zum Namen des Herrn hin versammeln, gute, auf die Schrift gegründete Beschlüsse fassen. Hier baue ich bewusst eine Bedingung ein. Versammlungen sind nicht unfehlbar. Es können dubiose oder sogar deutlich unrechtmässige Ausschlüsse vorkommen. Das ist aber nicht eine nur theoretische Möglichkeit, es kommt leider auch in der Praxis vor. Es ist schlimm genug, dass es Gläubige gibt, die vor dieser Realität die Augen verschliessen oder nicht die nötigen Konsequenzen daraus ziehen. Wir müssen unterscheiden zwischen der formalen und der moralischen Anerkennung eines Beschlusses. Im ersten Fall stellt man Anerkennung auf den formalen Grund, dass eine Versammlung nun einmal die Autorität hat, Beschlüsse zu fassen und man die Beschlüsse ohne weiteres für alle Versammlungen in der Welt als bindend betrachtet. Im zweiten Fall erkennt man einen Beschluss auf dem moralischen Grund an, so dass er sich auf die Normen von Gottes Wort stützt und auch andere Versammlungen sich an die Normen zu halten haben.
In Verbindung hiermit habe ich 1989 eine Art offenen Brief zum Thema ‘Zweifelhafte Fälle von Ausschlüssen’ verfasst. Ich wollte den Brief an die Brüder von allen Versammlungen in den Niederlanden und Flandern senden. Das habe ich jedoch nicht getan, und das bedauere ich eigentlich. Wohl habe ich ihn einem Bruder und einer Versammlung gesandt, wo man – nach meinem Urteil und dem Urteil anderer mit mir – mit einem ‘zweifelhaften Ausschluss’ zu tun hatte.
Von diesem Bruder bekam ich einen Brief zurück, in dem er unter anderem schrieb, dass ich mit dem Ausdruck ‘zweifelhafte Fälle von Ausschluss’ ernsthaft die Wirkung des Heiligen Geistes einschränke. Die Leitung und Wirkung schränke ich jedoch überhaupt nicht ein. Die Wirkung und Leitung ist gewöhnlich da; das ist eine biblische Aussage! Meiner ‹berzeugung nach schränken jedoch jene, die sich der Wirkung des Heiligen Geistes nicht unterwerfen und die Beschlüsse durchsetzen, hinter denen nicht alle Brüder und Schwestern stehen können, die Leitung des Heiligen Geistes ein. Ich bin der festen ‹berzeugung, dass der Geist wirken und leiten möchte. Aber ich bin ebenso fest der ‹berzeugung, dass wir uns seiner Wirkung widersetzen können. Ich meine, dass es ein biblischer Ausdruck ist, dass wir den Heiligen Geist betrüben können (Eph. 4,30), ja, dass wir seine Wirkung sogar auslöschen können (1. Thess. 5,19).
Die Möglichkeit, unrechte Beschlüsse zu treffen – ‘ungerechte Todesurteile’ – ist also vorhanden. Das bringt mit sich, dass nie von einer absoluten Pflicht gesprochen werden kann, zu jeder Zeit einen Versammlungsbeschluss anzuerkennen.
Zwei Gründe:
Wie gesagt gibt es Brüder, die sehr wohl meinen, dass jeder Versammlungsbeschluss selbstverständlich von anderen Versammlungen anerkannt werden muss, weil es ein Beschluss mit Autorität ist. In der Theorie setzt man dann zwar noch eine Bedingung voraus, aber in der Praxis setzt man ohne weiteres eine Unterwerfung unter den Beschluss des Ausschlusses, den eine örtliche Versammlung genommen hat, voraus. Das ist ein heisses Eisen. Diese Brüder führen für ihre Auffassung hauptsächlich zwei Beweggründe an:
die Lehre von der Einheit des Leibes Christi und
die Unterweisung, die der Herr in Matt. 18,18 gibt.
Was den ersten Punkt betrifft, ist es gut, vorab zu klären, wie die Gemeinde Jesu Christi in der Bibel dargestellt wird.
Die Gemeinde in drei Aspekten
In der Bibel wird auf drei verschiedene Weisen über die Gemeinde gesprochen:
Die Gemeinde, die aus allen Gläubigen von Pfingsten an (Apg. 2) bis zur Entrückung besteht (Joh. 12,1-3; 1. Thess. 4,15-18). Wir könnten dies die universale GEMEINDE nennen. In diesem Sinn wird (in Eph. 1,22.23; 2,15.16; 5,23) von einem Leib gesprochen. Diese universale Gemeinde wird als ein Haus, Gebäude oder Tempel bezeichnet (siehe Matth. 16,18; Eph. 2,17-22; 1. Petr. 2,4-9). Ebenso wird das Bild von einer Herde verwendet (Joh. 10,16) und auch die Bezeichnung ‘Volk’ darauf angewendet (Titus 2,14; 1. Petr. 2,10).
Die Gemeinde als Gesamtheit aller Gläubigen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt auf der Erde sind. Im folgenden wird sie als weltweite Gemeinde bezeichnet.
Die örtlichen Gemeinden, die eine örtliche Darstellung der universalen und weltweiten Gemeinde sind. Solch eine örtliche Gemeinde wird ‘Leib Christi’ genannt (1. Kor. 12,17), aber wird auch durch ein Haus, ein Gebäude oder einen Tempel dargestellt (siehe 1. Kor. 3,16.17). Der Ausdruck ‘Herde’ wird auch auf die örtliche Gemeinde angewendet, wie sich aus 1. Petr. 5,1.2 ableiten lässt. Mit etwas gutem Willen kann man auch örtlich von dem Volk Gottes sprechen, denn Apg. 18,10 gibt dazu Anlass.
Im folgenden werden wir diese drei unterschiedlichen Schreibweisen (GEMEINDE, Gemeinde, Gemeinde) beibehalten.
Gibt es eine überörtliche Einheit der Versammlungen?
In Publikationen und Briefen, unter anderem in der letzten Zeit, wird von dem Versammeln auf der Grundlage des einen Leibes gesprochen. Dieser Ausdruck ist richtig, wenn man damit folgendes meint: Die Einheit aller Gläubigen als Glieder dieses Leibes. Man hat jedoch eine weitergehende Bedeutung angeben und sieht in dem Leib eine Darstellung der Einheit der Gemeinden/Versammlungen.
Es gibt absolut eine überörtliche Einheit, aber das ist nicht eine Zusammenfassung von örtlichen Gemeinden, sondern eine Einheit der Gesamtheit aller Gläubigen. Bei jeder Darstellung der weltweiten Gemeinde sehen wir dies in der Bibel hervorkommen. Der Leib Christi ist keine Darstellung der Einheit aller örtlichen Gemeinden, sondern der Einheit aller Glieder, und das sind die Gläubigen individuell (1. Kor. 12,28).
Mit dem Haus Gottes ist es genauso. Es ist nicht die Zusammenfassung der örtlichen ‘Häuser’, ‘Gebäude’ oder ‘Tempel’, sondern der Gläubigen individuell (1. Petr. 2,4.5).
Dasselbe gilt für die Herde: Die Herde des guten Hirten ist nicht die Zusammenfassung der örtlichen Herden sondern aller Schafe zusammen. ‘Ich habe andere Schafe,’ sagt Joh. 10,16, nicht: ‘Ich habe andere Herden’.
Ich rate den Lesern dringend, alle Stellen aufzusuchen, die über die Gemeinde in überörtlichem Sinn sprechen, und zu überprüfen, ob dort von einer Zusammenfassung von Gemeinden oder über eine Zusammenfassung von Gläubigen gesprochen wird!
Die Lektion aus der Apostelgeschichte
In Teil 1 haben wir darüber gesprochen, wie die Apostelgeschichte zeigt, dass Gott über die Einheit der überörtlichen Gemeinde gewacht hat. Zwei Stellen sind bezeichnend, und in beiden ging es darum, eine Spaltung zwischen den Gläubigen zu verhindern. Die erste Stelle betrifft das Verhalten zwischen den Gläubigen aus den Samaritern und denen aus den Juden. Es ist bezeichnend, dass Gott auf die Predigt von Philippus hin den Samaritern nicht den Heiligen Geist gegeben hat. Sie empfingen ihn erst, nachdem die Apostel in Jerusalem Petrus und Johannes zu ihnen gesandt und diese ihnen die Hände aufgelegt hatten (Apg. 8,14-17). So wird verhindert, dass die Spaltung zwischen Juden und Samaritern sich in der Gemeinde fortsetzt und dort eine ‘judenchristliche’ und eine ‘samariterchristliche’ Gemeinde entstehen kann.
Die zweite Stelle handelt von dem Verhalten zwischen den bekehrten Heiden und den bekehrten Juden. Auch dort konnte in Verbindung mit der Frage der Beschneidung sehr leicht eine Spaltung entstehen. Barnabas wird offiziell von der die Gemeinde in Jerusalem ausgesandt, um in Antiochien das Werk Gottes in Augenschein zu nehmen (Apg. 11,22-24). Wir lesen nicht, dass er in Jerusalem einen Bericht über seinen Befund abgegeben hat. Wohl lesen wir danach in Kapitel 15, dass die Gefahr einer Spaltung um die Frage der Beschneidung drohte. Um dieses Problem zu lösen, wurden Paulus, Barnabas und einige andere aus Antiochien nach Jerusalem gesandt. Die Gefahr einer Spaltung wurde durch den Beschluss abgewendet, den die Apostel und ƒltesten in Jerusalem fassten und von dem im Namen der jerusalemer Gemeinde in Antiochien Mitteilung gemacht wurde (siehe Apg. 15,25-29). Letzteres war wichtig, weil es die Gläubigen aus der Gemeinde in Jerusalem waren, die für die Unruhe in Antiochien gesorgt hatten.
Es ist ebenso von Bedeutung anzumerken, dass praktisch gesehen die Einheit in den Aposteln in Jerusalem verankert lag (siehe Apg. 15,2.22). Bei einer solchen Beaufsichtigung durch die Apostel ist jedoch nicht geblieben. Das war auch nicht der Zweck. Paulus befiehlt die ƒltesten in Ephesus nicht einer Synode, einem Konvent von Gemeinden oder etwas ƒhnlichem, sondern Gott und dem Wort seiner Gnade (Apg. 20,32).
Das Band zwischen den Gemeinden untereinander lag und liegt u.a. in der Lehre verankert, die die Apostel im Namen des Herrn verkündet haben und die Gott in der Schrift niederlegen liess (vgl. Apg. 2,42). So hatten die Gemeinden sich völlig an das zu halten, was Paulus ‘überall in jeder Gemeinde lehrte’; und daran haben auch wir uns zu halten (1. Kor. 4,17). Nur auf diese Weise kann die überörtliche Einheit praktisch bewahrt werden.
Nebenbei sei noch darauf hingewiesen, dass die Verwendung von Empfehlungsbriefen (Apg. 18,27; 2. Kor. 3,1.2) und das ‹berbringen von Grüssen (Röm. 16) auch ein Ausdruck der Verbindung untereinander und der Einheit der Gläubigen weltweit ist.
Die Gemeinden hängen nicht wie loser Sand aneinander. Als Gemeinden haben sie denselben Herrn, und sie werden durch denselben Geist geleitet. Zweitens bestehen die örtlichen Gemeinden aus Gläubigen, die als Gläubige zusammen die eine weltweite Gemeinde bilden. Die ‘Bestandteile’ der örtlichen Gemeinden sind sozusagen zugleich die ‘Bestandteile’ der weltweiten Gemeinde. Es gibt somit ein Band untereinander, aber das bedeutet nicht, dass man als Gemeinden einen Leib bildet. Die Gemeinden stehen für sich selbst und haben eine örtliche Verantwortung.
Für diesen Gedankengang spricht auch, was wir in Offb. 2 und 3 finden. Dort ist nicht die Rede von einem Kerzenständer mit sieben Armen die sowohl Stück für Stück als auch in ihrer Gesamtheit von dem Herrn angeschaut werden. Nein, es ist die Rede von sieben Kerzenständern, die jeder für sich selbst stehen, aber jeder demselben Herrn gegenüber verantwortlich sind. Auch finden wird dort nicht, dass die eine Gemeinde für den Zustand, der in einer anderen Gemeinde herrscht, zur Verantwortung gezogen wird. Jede Gemeinde wird auf ihren eigenen Zustand hingewiesen und in Verbindung damit ermahnt (oder ermutigt). Dies lässt unberührt, dass prophetisch gesehen jede Gemeinde eine Darstellung des Zustandes der Gemeinde in einer bestimmten Zeit gibt.
Man kann das Anerkennen eines Versammlungsbeschlusses also nie aufgrund der Auffassung erzwingen, dass der Leib Christi eine Einheit von Gemeinden darstellt, denn diese Darstellung gibt der Leib nicht.
Schlussfolgerungen aus Matth. 18,18-20
Wir werden uns nun mit dem zweiten Grund beschäftigen, den man für die Pflicht, Versammlungsbeschlüsse anzuerkennen, anführt, nämlich die Unterweisung, die der Herr in Matth. 18,18-20 gegeben hat. Aus diesen Versen zieht man die folgenden Schlussfolgerungen:
Der Herr verbindet seine Gegenwart mit den Gläubigen, die zu seinem Namen hin versammelt sind. Die örtliche Gemeinde ist dadurch die höchste Autorität (auf der Erde). Die Beschlüsse einer örtlichen Gemeinde haben somit Autorität und müssen von anderen Gemeinden anerkannt werden.
Es steht dort, dass alles, was die Gemeinde bindet oder löst, in den Himmeln gebunden oder gelöst ist. Wenn ‘die Himmel’ die Beschlüsse der örtlichen Gemeinde sanktionieren, haben andere Gemeinden die Beschlüsse anzuerkennen.
Wenn Gläubige im Namen des Herrn versammelt sind, sind ihre Beschlüsse im Namen des Herrn gefasst. Alle Gläubigen haben dann auch diese Beschlüsse anzuerkennen.
Es wird über ‘Binden auf der Erde’ gesprochen. Der Beschluss gilt daher für die gesamte Erde, d.h. für alle Gläubigen, für alle Versammlungen auf der Erde.
Es steht geschrieben: ‘Alles was ihr binden werdet’. Es wird kein Unterschied zwischen rechtmässigen und unrechtmässigen Beschlüssen gemacht. Somit wird jeder Beschluss vom Himmel anerkannt (was nicht beinhalten muss, dass es auch gutgeheissen wird) und muss daher von allen Versammlungen anerkannt werden.
Es wird in diesem Abschnitt keine Beschränkung gemacht. Das Wort ‘alles’ umfasst sowohl Beschlüsse bezüglich Personen als auch bezüglich Gemeinden.
Schlussfolgerungen sind nicht dem Wort Gottes gleichwertig
Bevor ich auf diese Punkte Stück für Stück eingehe, seien hier zuerst noch ein paar Anmerkungen gemacht. In Matth. 18,18-20 steht überhaupt nichts über die Reichweite von Beschlüssen einer örtlichen Gemeinde. Wenn wir also über die Reichweite sprechen, dann ziehen wir Schlussfolgerungen aus dem Text, und dieses Ziehen von Schlussfolgerungen ist Menschenwerk. Wie abhängig von dem Herrn wir auch leben, wie gut wir auch unsere Schlussfolgerungen ziehen, wir können sie nie mit Gottes Wort selbst gleichstellen. Die oben gezogenen Schlussfolgerungen scheinen sehr vernünftig aus diesem Schriftabschnitt zu folgen, aber das entbindet uns nicht von der Pflicht, sie zu prüfen. Ich werde ihnen daher auch Punkt für Punkt nachgehen.
Die höchste Autorität auf der Erde
Nirgends spricht die Schrift über zwei oder drei zum Namen des Herrn hin versammelte Gläubige als über die ‘höchste Autorität (auf der Erde)’. Die höchste Autorität hat Gott, und Er übt seine Autorität über uns durch sein Wort aus, wobei Er uns durch seinen Geist leiten möchte. Allein das Wort Gottes ist für uns die höchste Autorität auf der Erde. Nur vor dem, was mit seinem Wort in ‹bereinstimmung ist, haben wir uns zu beugen. Darüber hinaus: wenn wir annehmen, dass die Gemeinde A die höchste Autorität auf der Erde ist, sind die Gemeinden B, C, D, usw. dann nicht auch jede für sich die höchste Autorität auf der Erdess Gibt es mehr als eine höchste Autoritätss Oder haben Gemeinden an anderen Orten manchmal weniger Autorität? Selbstverständlich nicht! Das zeigt die Unrechtmässigkeit dieser Schlussfolgerung. Wir müssen es so sagen: eine Gemeinde hat am Ort Autorität, zu binden und zu lösen. Sie ist die einzige, die diese Autorität hat, und in dieser Hinsicht kann man von der höchsten Autorität an einem Ort sprechen. Beschlüsse einer örtlichen Gemeinde – zustande gekommen auf die in Matth. 18,15-17 angegebene Weise – werden von Gott anerkannt. Dabei ist es gut, zu bedenken, dass Vers†20 nicht über alleinige Autorität spricht, sondern dass er enthüllt, warum Gott das Binden oder Lösen auf der Erde anerkennt (Vers 18) und warum Er das Gebet der Gläubigen auf der Erde erhört (Vers 19).
Vom Himmel anerkannt… dann doch auch von uns…
Einen Beschluss, der ‘vom Himmel’, d.h. von Gott (vgl. Luk. 15,18), anerkannt wird, haben wir natürlich auch anzuerkennen, jedoch nicht, weil die eine Versammlung Autorität über die andere hat oder Beschlüsse fassen kann, denen andere Versammlungen sich ohne weiteres unterwerfen müssen, sondern aus dem einfachen Grund, dass, wenn der Herr jemanden als einen ‘Heiden oder Zöllner’ betrachtet, wir das dann auch tun müssen. Die Frage ist jedoch, ob aus Vers 18 folgt, dass der Herr das ohne weiters tut.
Beschlüsse, die im Namen des Herrn gefasst werden
In diesem Abschnitt geht es um die örtliche Gemeinde (Vers 17) und das ‘zum Namen des Herrn hin Versammeltsein’. Diese zwei Begriffe müssen einander in dem Sinn decken, dass die Gemeinde sich zum Namen des Herrn hin versammelt. Dieses letzte beinhaltet, dass der Name des Herrn oder auch seine Person die Gläubigen zusammenbindet. Ein anderes ‘Bindemittel’, einen anderen ‘Vereinigungspunkt’ kennt die Gemeinde nicht. Auch wir dürfen keinen anderen Vereinigungspunkt haben. Darüber sind wir uns alle einig. Wir möchten Gläubige sein, die im oder zu dem Namen des Herrn versammelt sind. Aber lasst uns daran denken, dass ein Schild mit ‘Gläubige, die sich im Namen des Herrn versammeln’ an der Aussenwand eines Gebäudes noch nicht eine Garantie dafür ist, dass man darin auch wirklich allein im Namen des Herrn versammelt ist. Wir können nämlich Bedingungen zu dem Versammeln hinzufügen, wodurch unsere Regeln Bindemittel werden und nicht mehr die Person des Herrn allein. Versammeln zum Namen des Herrn hin ist nicht nur eine Frage der Formulierung. Genauso wenig ist es selbstverständlich, dass Beschlüsse, die durch die im Namen des Herrn Versammelten gefasst werden, auch automatisch Beschlüsse im Namen des Herrn sind, und dass der Herr diese Beschlüsse gutheisst. ‹ber im Namen des Herrn gefasste Beschlüsse wird in diesem Abschnitt nicht einmal gesprochen! Aber selbst wenn sehr wohl die Rede davon gewesen wäre, würde von solchen Beschlüssen dasselbe gelten wie von dem Bitten im Namen des Herrn. Ein Gebet ist nicht selbstverständlicherweise dadurch ein Gebet im Namen des Herrn, dass es mit den Worten ‘dies bitten wir dich im Namen des Herrn’ beendet wird. Es wird vorausgesetzt, dass der Herr auch hinter dem Inhalt des Gebets stehen kann. So muss der Herr auch hinter dem Beschluss stehen können, wenn es ein Beschluss im Namen des Herrn sein soll.
Auf der Erde binden
Auch im Hinblick auf den Ausdruck ‘was ihr auf der Erde binden werdet’ wird eine Schlussfolgerung gemacht, die durch den vorliegenden Text nicht gestützt wird. Man liest, als ob da stünde: ‘Was ihr für die ganze Erde binden werdet…’ das steht da aber nicht, und das darf auch nicht aus diesem Text gefolgert werden. Es geht nicht um weniger, aber auch nicht um mehr, als dass ein Beschluss, den Gläubige auf der Erde gefasst haben, vom Himmel, d.h. von Gott, anerkannt wird. Der Beschluss wird nicht im Himmel gefasst, sondern auf der Erde; der Himmel erkennt ihn jedoch an. Für sich selbst betrachtet ist das grandios. Aber dieser Ausdruck bedeutet nicht, dass der Beschluss der örtlichen Gemeinde für die gesamt Erde gilt. Das folgt auch aus demselben Wortgebrauch von Vers†19. Wir lesen in diesem Vers: ‘Wenn zwei von euch auf der Erde übereinkommen…’ Da passt der Gedanke, dass es um eine Sache geht, die für die gesamte Erde gilt, doch auch nichtss!
Erkennt Gott falsche Beschlüsse anss
Seinerzeit ist von jemandem der Tunbridge-Wells-Gruppierung der Standpunkt, dass Gott auch verkehrte Beschlüsse anerkennt, durch folgende Illustration verteidigt worden: ‘Ein Polizeibeamter kann einen Fehler machen, indem er eine Person festnimmt, aber seine Autorität muss respektiert werden. Ein Richter mag einen verkehrten Beschluss fassen, aber sein Urteil muss, zumindest vorläufig, vollstreckt werden.’ Eine solche Illustration hat jedoch nur ‹berzeugungskraft, wenn es um vergleichbare Dinge geht, und das ist hier nicht der Fall. Gesetze, die für eine Obrigkeit und ihre Untertanen gelten, kann man nicht so übertragen auf Gott und die Gläubigen. Man vergisst darüber hinaus, dass eine Gemeinde wohl Autorität hat, über Dinge in ihrer Mitte ein Urteil zu fällen, aber dass sie nicht die Autorität hat, von anderen Gemeinden Anerkennung zu fordern. Wenn man dieses Beispiel verwendet, muss man es auch konsequent anwenden. Im Fall eines Polizeibeamten oder eines Richters ist es eine höhere Instanz, auf die ein solcher Beamter verweisen kann. Das kann man jedoch nicht auf die Gemeinde übertragen! Ein solches Argument lässt sich daher auch nicht auf die Gemeinde anwenden und ist somit sicher nicht nach dem Geist der Schrift.
Dabei müssen wir bedenken, dass ein Ausdruck nie losgelöst von dem Zusammenhang, in dem er steht, erklärt werden darf. Es wird in der Tat in Vers 18 kein Unterschied zwischen rechtmässigen und unrechtmässigen Beschlüssen gemacht, aber das ist auch überhaupt nicht nötig, denn Vers 18 verweist zurück auf die Verse 15 bis 17. Nun, Vers 15 beginnt mit den Worten: ‘Wenn dein Bruder (gegen dich) sündigt…’ Dort steht nicht: ‘Wenn du meinst, dass dein Bruder sündigt’, oder: ‘wenn dir dein Bruder unbequem ist’ oder etwas ƒhnliches. Nein, der Herr geht von einem deutlichen Fall von Sünde aus. Dass der Mann gesündigt hat, ist der Ausgangspunkt von Zucht. Darüber hinaus wird ein Verfahren vorgeschrieben, durch das Unsicherheiten ausgeschaltet werden (‘zwei oder drei Zeugen’) und eine Möglichkeit zur Wiederherstellung beabsichtigt wird (‘wenn er auf dich hört’). Auch wird nur dann ein Beschluss gefasst, wenn deutlich ist, dass er nicht auf die Gemeinde hören will. Um einen solchen Fall geht es, und im Hinblick darauf gilt das Wort: ‘alles, das ihr auf der Erde binden werdet’. Das Wort ‘alles’ dürfen wir nicht auffassen als ‘jeder Fall von Binden und Lösen, ohne Berücksichtigung von Unrichtigkeit’. Es geht um alle Fälle von wirklicher Sünde, wo kein Anerkennen der Schuld [bei dem Betreffenden, A.d.‹.] vorhanden ist. Wir dürfen nicht einfach davon ausgehen, dass der Herr hier auch unrechtmässige Beschlüsse mit einbezieht. Sollte Gott das Recht so beugen, dass Er ein ungerechtes ‘Todesurteil’ anerkennt? Ist diese Begründung nicht zur Unehre Gottes des Herrn, weil wir Ihn in der Tat zum Mittäter des Bösen machen?
Inkonsequente Auslegung
Gegen die abgelehnte Auffassung kann man noch ein viel stärkeres Argument anführen; denn weshalb wendet man eine solche bedingungslose Auslegung nicht auf die Aussage in Vers 19 anss Dort steht als Folge von Vers 18 und eng damit im Zusammenhang, dass wenn zwei oder drei Gläubige aus der Gruppe der Jünger auf der Erde übereinkommen, um etwas zu bitten, es ihnen vom Vater des Herrn Jesus im Himmel zuteil werden werde. Diese Aussage stellen wir – zurecht – unter eine Bedingung. Das Erbetene muss die Zustimmung Gottes haben, es muss nach Gottes Willen sein und im Namen Christi vorgebracht werden. Darum steht dort: ‘… es wird ihm durch meinen Vater werden, der im Himmel ist.’ Wenn das Gebet diese Bedingung nicht erfüllt, gibt es keine Erhörung. Nun, dasselbe müssen wir bei der Auslegung von Vers 18 bedenken. Es ist vollkommen inkonsequent, Vers 18 absolut zu nehmen und Vers 19 nicht. Dabei verweist meiner ‹berzeugung nach Vers 20 sowohl auf Vers 19 als auch auf Vers 20 zurück. Es gibt Ausleger, die Vers 19 auf die gemeindliche Gebetsstunde beschränken. Dies kann aus dem Text sicher nicht bewiesen werden, und auch der Zusammenhang erzwingt diese Auslegung nicht. Aber selbst dann haben wir es mit einer inkonsequenten Auslegung zu tun, denn auch diese Ausleger nehmen nicht an, dass alle Gebete, die in der Gebetsstunde gesagt werden, unbedingt erhört werden. Nun, dann können wir auch nicht annehmen, dass alle Beschlüsse einer örtlichen Gemeinde unbedingt von Gott anerkannt werden.
Ist ‘alles’ immer alles?
Eine bekannte Regel zur Auslegung lautet: ‘Lies, was dort steht, nimm an, was dort steht, dann hast du, was dort steht.’ Man kann jedoch nicht einfach alles, was da steht, wörtlich nehmen; man muss nach der Bedeutung fragen. Nimm z.B. Joh. 6,27: ‘Wirkt nicht für die Speise, die vergeht.’ Nehmen wir diesen Auftrag wirklich ganz wörtlich? Natürlich nicht. Selbst wenn 2. Thess. 3,10 nicht in unserer Bibel stehen würde, würden wir merken, dass der Herr diese Aussage nicht rein wörtlich gemeint hat. So nehmen wir auch den Begriff ‘den ganzen Erdkreis’ in Luk. 2,1 nicht im vollkommenen Sinn. Siehe auch Apg. 2,5. Bedeutet dieser Vers, dass am Pfingsttag in Jerusalem auch Indianer und Eskimos zugegen waren? Ich verbiete niemand, das zu glauben, aber ich denke doch, dass praktisch alle Leser das Wort ‘alle Völker’ hier nicht als absolut auffassen. Ebensowenig wie in Kol.†1,25 mit ‘die ganze Schöpfung, die unter dem Himmel ist’ auch wirklich auf die Länder und Erdteile verwiesen wird, die wir nun kennen. Nun, dann dürfen wir den Ausdruck ‘alles, (um) was ihr bitten (binden) werdet’ in Matth. 18,18 nicht als bedingungslos auffassen und an Massnahmen denken, die eine Gemeinde oder Versammlung bezüglich einer Versammlung an einem anderen Ort trifft. In Matth. 18,15-20 geht es nicht um Handlungen bezüglich Versammlungen an anderen Orten, sondern um Handlungen in bezug auf Personen am eigenen Ort.
Die Dummheit des extremen Standpunkts, dass ‘alles’ sich auch wirklich auf jeden Beschluss einer örtlichen Gemeinde bezieht, lässt sich leicht deutlich machen, indem man ein ebenso extremes Beispiel anführt. Nehmen wir an, dass die Gemeinde A den Beschluss fasst, einen Gläubigen, der zur Gemeinde B gehört, aus der Gemeinde B wegzutun (abgesehen von der Frage, wie sie das denn realisieren will). Fällt solch ein Beschluss manchmal auch unter ‘alles, um was ihr auf der Erde bitten werdet’? Wird solch ein Beschluss im Himmel anerkannt werden, und werden die Gläubigen in B und andernorts diesen Beschluss anerkennen müssen? Diese Frage beantwortet sich von selbst.
Nun, dann so kann die Gemeinde A keinen Beschluss im Hinblick auf Gemeinde B fassen, wodurch das Verhältnis aller anderen Versammlungen in der Welt zur Versammlung B geregelt wird. Die Versammlung in A begibt sich nämlich ausserhalb ihres Autoritätsbereichs. Auf das Verhältnis der Versammlungen zueinander komme ich später zurück. Es geht nun allein darum, dass für Beschlüsse einer Versammlung im Hinblick auf die andere absolut keine Berufung auf Matth. 18,18 möglich ist.
Die Belehrung des Herrn Jesus in Matth. 18,18-20 bietet deshalb auch keine Grundlage für die Behauptung, dass Verammlungsbeschlüsse zu jeder Zeit und unter allen Umständen durch die anderen Versammlungen anerkannt werden müssen.